Die Detektiv Ausbildung und Informationen
Das Detektivgewerbe unterliegt in der Bundesrepublik Deutschland keiner gesetzlich vorgeschriebenen Berufs- verordnung. Da es in Deutschland nur der Polizei vorbehalten ist, Verhaftungen durchzuführen, unterliegt der Detektiv von Amtswegen keiner konkreten Erlaubnispflicht zur Ausübung seiner Tätigkeit. Der Begriff “Detektiv” ist darüber hinaus nicht geschützt. Man benötigt also keine besondere Ausbildung oder Zertifizierung, um diesen Namen zu führen. aufgrund dieser Tatsache, ist es für den Laien nicht einfach schwarze Schafe von etablierten Privatermittlern zu unterscheiden. Wie bei jedem anderen Gewerbetreibenden benötigt ein Detektiv in erster Linie eine Gewerbeanmeldung gemäß § 14 der GewO. Einzige Besonderheit des Detektiv Gewerbes ist die Kategoriesierung als sog. “überwachungsbedürftiges Gewerbe”, was eine schnellsmögliche Überprüfung des Unternehmensgründers nach sich zieht. Der Behörde ist aus diesen Gründen ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen. Sobald diese behördlichen Hürden genommen wurden, kann jeder Deutsche dem Detektivhandwerk nachgehen. Bevor jetzt aber ein Sturm auf die Gewerbeämter losbricht ist zu erwähnen, dass durchaus nicht jeder Mensch zum Detekiv geeignet ist. Ebenso haben Vorbilder aus Hollywoodstreifen oder der Kriminalliteratur wenig mit den tatsächlichen Aufgaben und Anforderungen einer echten Detektei zu tun. Wenn Sie echtes Interesse an der Aus- bzw. Weiterbildung zum Detektiv oder im Sicherheitsgewerbe haben, bietet diese Seite Ihnen eine solide Informationsquelle. Lesen Sie weiter und erfahren Sie mehr!
Der Privatdetektiv – Die Rechtslage
Wie bereits in der Einleitung beschrieben bedarf es für die Ausübung einer Detektivtätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland nur der Anmeldung eines Gewerbes. Im Wesentlichen kommen folgende Paragraphen zum Tragen. Am Anfang steht der Besuch beim Gewerbeamt, wo für die Beschäftigung als Detektiv nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) ein Gewerbe anzumelden ist. Die An- bzw. Ummeldung eines Gewerbes im Bereich der Detekteien zieht allerdings eine Prüfung der Zuverlässigkeit des Meldenden nach sich. Dokumente die Aufschluß über die Zuverlässigkeit einer Person geben sind ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz, sowie der Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 Abs. 5. Der Meldende ist angehalten diese Dokumente zur Feststellung der Zuverlässigkeit unverzüglich einzureichen. Ansonsten fordert die Behörde die Unterlagen selbstständig an, was mit Mehrkosten verbunden ist. Weiterhin gehören Detekteien nach § 38 der Gewerbeordnung (GewO) dem sog. überwachungsbedürftigen Gewerbe an. Praktisch hat dieses Gesetz Auswirkungen auf die Buchführung, da auf Landesebene verschiedene rechtliche Grundsätze gelten, die derivate Anforderungen an Geschäftsprxis des Ermittlers stellen.
Der Kaufhausdetektiv – Die Rechtslage
Laut Gewerberecht ist ein Kaufhausdetektiv dem Bewachungsgewerbe zuzuordnen. Gesetzlich kommt bei dieser Tätigkeit § 34 a der Gewerbeordnung zum Tragen. Seit 2003 ist die Anmeldung mit verschiedenen Auflagen verbunden. Diese wären im Wesentlichen:
- Die Zuverlässigkeit der Person muss nachgewiesen werden.
- Erforderliche Mittel und Sicherheiten für das Gewerbe müssen vorhanden sein.
- Eine Haftpflichversicherung mit ausreichender Deckungssumme muss bestehen.
- Nachweis der IHK über die Kenntnis der relevanten Gesetze zur Ausübung der Tätigkeit als Kaufhausdetektiv, sowie eine Sachkundeprüfung.
Der Detektiv – Historischer Werdegang
In der Bundesrepublik Deutschland reichen geschichtliche Nennungen von Detektiven zurück bis ca. 1800-1850. Die industrielle Revolution und das damit verbundene Wirtschaftswachstum führten auch zum Anstieg der Kriminalität. Diese Umstände ebneten damit den Weg des Privatermittlers. Der Tätigkeitsbereich des Detektivs unterlag im geschichtlichen Verlauf ständig starken Veränderungen. Lag der Schwerpunkt der Ermittlungsarbeit von Detektiven damals noch auf dem privaten Gebiet, etablieren sich heute immer mehr Detektivbüros als reine Wirtschaftsdetektei. Da in diesem Segment natürlich die Grenzen zur Wirtschaftsspionage fließend sind, sollte der Detektiv die bestehenden Gesetze kennen und respektieren. Wie bereits erwähnt ist der private Ermittler in Deutschland weiterhin an das Gesetzbuch gebunden und besitzt keinerlei Sonderrechte gegenüber anderen Bürgern.
Gründung der ersten Detekteien und gesetzliche Wahrnehmung
Private Aufklärungen von Verbrechen im 19. Jahrhundert führten vornehmlich in England und den USA zum Aufkommen von mehr und mehr Detektiven, die auf gewerblicher Basis die Aufgaben von staatlichen Institutionen übernahmen, bzw. ebenfalls in diesem Segment tätig waren. Auch in Deutschland wurden erste Detekteien und Detektivbüros gegründet. Einige nachweisliche Gründungen von reinen Detekteien fallen in die Jahre 1861 in Dresden und 1880 in Berlin. Bis zu Beginn des ersten Weltkrieges haben sich in fast allen Städten Deutschlands mehrere Detektive niedergelassen. Die privat ermittelnden und selbstständig tätigen Detektive erlernten ihr Handwerkszeug häufig in eienr früheren Tätigkeit im Polizei- oder Militärdienst. Das Aufgabenspektrum der damaligen Detekteien beschränkte sich hauptsächlich auf Scheidungen und zivilrechtliche Vergehen. Gesetzlich wurden Detektive erstmals 1870 in der Reichsgewerbeverordnung erwähnt und 1901 im preußischen Ministerialerlass zu den Gewerbetreibenden gezählt. Die Geburtsstunde des ersten Vorläufers von mehreren, später folgenden Berufsverbänden war 1896. Der Reichsverband Deutscher Detektiv-Institute e. V. wurde als Dachorganisation für Privatermittler gegründet.
Der Detektiv in der Weimarer Republik
Eine verfehlte Sicherheitspolitik des Staates in der Weimarer Republik führte zum sprunghaften Wachstum privater Detekteien und Unternehmen des Sicherheitsgewerbes. Die vermehrte Übernahme von Aufgaben des öffentlichen Sicherheitsapparates steigerte sich so stark, dass das Reichswirtschaftsministerium gezwungen war, einen Erlass zu verabschieden, der es den Staatsorganen erlaubte, Akten und Ermittlungsergebnisse der einzelnen Detektive einzusehen. Der anfänglich erwähnte Detektiv Reichsverband verschmolz mit mehreren anderen Detektivverbänden zum Reichsbund Deutscher Detektive. Im Jahre 1920 erschien die Erstauflage der Deutschen Detektiv Zeitung. Laut Aktenlage gab es im Jahre 1925 in Deutschland bis zu 1321 Detekteien.
Der Detektiv im 3. Reich
Nach der Machtergreifung Adolf Hitlers wurde der Berufsverband der Detektive in die Deutsche Arbeitsfront eingegliedert. Im weiteren Verlauf der Nazidiktatur wurden Gesetze erlassen, den Detektiven ihre Arbeit zu verbieten.
Der Detektiv in der Nachkriegszeit
Ende des zweiten Weltkrieges herrschten für das Detektivhandwerk ähnlich Rahmenbedinungen, wie in der Weimarer Republik. Der Staat selbst konnte die Sicherheit der Bürger nur eingeschränkt gewährleisten und blühte die Branche erneut auf. Erneut wurden Detektiv Verbände gegründet. 1946 wurde in den westlichen Besatzungszonen die Tätigkeiten der Detekivarbeit zugelassen, allerdings wurde eine Linzenzpflicht eingeführt, die sowohl die Fachkompetenz als auch passende Persönlichkeit eines Detektivs verlangte. 1947 wurde das Gewerbe des Detektivs in der sowjetischen Besatzungszonde verboten. Mit Inkrafttreten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland 1949 entfiel de Lizensierung für die Detektivarbeit wieder. Lediglich ein Gewerbeschein wurde verlangt.
Der Detektiv in der Bundesrepublik Deutschland
Als erster anerkannter deutschlandweiter Berufverband für den Detektiv wurde 1952 der Bund deutscher Detektive (BDD) im Verbandsregister eingetragen. In den darauf folgenden Jahren trat der Verband weiterhin dafür ein, eine anerkannte Ausbildung für den Beruf des Detektives einzuführen und darüber hinaus konkrete Auflagen zu definieren, um in entsprechenden Gewerbe tätig zu sein. Alle diesbezüglichen Forderungen gegenüber dem Gesetzgeber blieben aber erfolglos. Um trotzdem eine gewisse Qualität in Privatermittlerkreisen zu gewährleisten, wurde 1957 eine eigene Institution zur Aus- und Weiterbildung von Verbandsmitgliedern gegründet. Neben dem BDD gab es ab 1960 auch den Bund Internationaler Detektive e. V. (BID) und ab 1961 auch noch den Zentralverband der Auskunftei-, Detektei und Inkasso-Unternehmen e. V. (ZV). Dieser 1961 gegründete Detektivverband verschmolz dann im Jahre 1983 mit dem BDD zum Bundesverband Deutscher Detektive e. V. , als Akronym wurde weiterhin die drei Buchstaben BDD verwendet.
Der Detekiv auf internationalem Terrain
Die voranschreitende Globalisierung macht natürlich auch nicht vor dem Detektivgewerbe halt. So kamen im Laufe der Zeit auch einige internationale Verbände auf. Im DACH Raum etablierte sich bereits im Jahre 1963 die Internationale Kommision der Detektiv-Verbände (IKD). Mitglied sind der deutsche BDD, der Österreichische Detektiv-Verband (ÖDV) und das schweizer Pendant Fachverband Schweizerischer Privat-Detektive (FSPD). Darüber hinaus gibt es daneben dann natürlich auch noch den Weltverband unter dem Namen World Association of Detectives (WAD). Der bereits 1966 gegründete Verband verdeutlicht, dass das Detekivgewerbe bereits sehr früh die Zeichen der Zeit erkannt hat und auf internationale Vernetzung setzt.
Aufgabenbereiche von Detektiven
Ein Detektiv ist nicht selten das erste Glied in der Kette von Ermittlungsarbeiten. Oft gibt es Verdachtsmomente, die zu wage sind um direkt die Polizei einzuschalten. Privatpersonen, Anwälte oder Unternehmen bedienen sich in diesem Zusammenhang gern einer Detektei. Selbstverständlich können neben einer offiziellen polizeilichen Ermittlung auch Privatdetektive tätig werden. Wichtig ist nur, dass der eingeschaltete Ermittler nicht die Polizeiarbeit behindert und alle Beweismittel mit größter Sorgfalt und rechtlich einwandfrei beschafft. Indizien, die auf ungesetzliche Weise gesammelt wurden, haben vor Gericht keine Gültigkeit. Der größte Vorteil, den der Detektiv für den Auftraggeber mitbringt, ist die Möglichkeit seine Ermittlungsarbeit für sich zu behalten. Anders als beim Einsatz der Staatsorgane kann ein negatives Bild in der Öffentlichkeit so vermieden werden und bekanntgewordene Probleme so intern geregelt werden. Detektive sind heute, mehr denn je in allen Tätigkeitsfeldern zu finden. Eine allgemeine Unterteilung lässt sich zwischen dem Bereich Wirtschaftsdetektei und Privatdetektei vornehmen. Wie der Name schon sagt, werden Wirtschaftsdetekteien beauftragt, wenn es um Vergehen im Bereich der Wirtschaftskriminalität handelt. Bei Privatdetekteien liegt das Hauptaugenmerk auf Unterhalts- und Sorgerechtsstreitigkeiten. Konkret decken Detektive folgende Bereiche ab:
Kriminalität in der Wirtschaft
Die Wirtschaftskriminalität ist immer weiter auf dem Vormarsch, nicht zuletzt eröffnen der technische Fortschritt und die zunehmende Globalisierung immer neue Möglichkeiten für Verbrecher. Die Delikte können sich dabei sowohl gegen Unternehmen oder Privatpersonen richten, sogar ein Staat selbst ist in diesem Sektor angreifbar. Das Bundeskriminalamt beziffert den Schaden durch Wirtschaftskriminalität im Jahr 2011 auf mehr als 4 Milliarden Euro. Der Detektiv als Einzelermittler kann sich besonders in diesem Bereich durch Flexibilität und Unabhängigkeit einen Vorteil gegenüber Behörden verschaffen.
Kapitalanlagenbetrug
Der Anlagenmarkt wird immer größer und unübersichtlicher. Hinzu kommt die demographische Entwicklung in der BRD, die zwangläufig auch das Thema Erbschaft mehr in den Fokus der Öffentlichkeit rückt. Diese Ausgangslage ist geradezu perfekt für Schwarze Schafe und Betrüger in der dieser Branche. Für Einzelpersonen, die Opfer solcher Betrügereien wurden, ist der Gang zur Detektei oftmals die einzige Möglichkeit, einen Täter dingfest zu machen oder wenigstens genügend Material über diese Person in Erfahrung zu bringen, dass sich eine Anklage lohnt.
Versicherungsbetrug
Besonders bei Versicherungsbetrug kann ein Privatermittler unschätzbare Dienste leisten. Leider gilt die Abgabe falscher Angaben bei der Versicherung in der Bevölkerung weitläufig als Kavaliersdelikt. Den Versichungsunternehmen entstehen so Millionenschäden. Lediglich bei der KFZ-Versicherung geht man davon aus, dass fast 30 Prozent der ausgeschütteten Regulierungssummen durch Betrug zustande kommen. Mit ca. 15 Prozent Auftragslage bei Detekteien bildet der Versicherungsbetrug eine solide Basis für die Tätigkeit des Detektivs.
Produktpiraterie
Besonders im internationalen Umfeld kommt es häufig zu Produktpiraterie,
bei der Waren roduziert werden, die dem Original häufig sehr detailgetreu nachempfunden wurden. In dieses Segment fallen auch Urheberrechtsverletzungen, Patentverletzungen und sonstige Verletzungen des geistigen Eigentums. Unternehmen, die den begründeten Verdacht haben, dass Produktrechte verletzt worden sind, können sich an einen Detektiv wenden, um dieses Verdachtsmoment zu bestätigen.
Juristischer Beistand zur Sammlung von Beweisen
Der Detektiv kann auch die letzte Hilfe für eine Person sein, die rechtskräftig verurteilt wurde, ohne jedoch schuldig zu sein. Behördliche Organe schließen einen Fall nach der Verurteilung ab. Der Detektiv kann aber im Auftrag des Verurteilten weitere Ermittlungen anstellen und so vielleicht entscheidende Indizien sammeln, die zur einer Neuaufnahme des Prozesses führen. Natürlich kann eine Detektei auch bereits vor einer Verurteilung Beweise sammeln und so die Arbeit des Rechts- oder Staatsanwalts unterstützen.
Industriespionage und Competitive Intelligence
Dieser Bereich befasst sich mit der unerlaubten Weitergabe bzw. Auskundschaftung von Unternehmensgeheimnissen. Die Spionage ist jedoch nicht mit der Thematik Competitive Intelligence (im Folgenden: CI) gleichzusetzen. Auch wenn hier das amerikanische “Intelligence” im Namen geführt wird, handelt es sich bei regulären CI-Tätigkeiten um gesetzeskonforme Mittel um an Informationen des Wettbewerbers zu erlangen, die dem eigenen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Für Detektive existiert in diesem Segment ein breites Aufgabengebiet. Zum einen kann er für einen Mandanten Informationen über einen Mitbewerber einholen, wobei natürlich auf einen rechtskonformen Erwerb dieser Daten zu achten ist, oder der Detektiv ist in der Spionageabwehr oder Counter Intelligence tätig.
Hilfestellung bei Stalking/Belästigungen
Besonders mit Hilfe des Internets ist es möglich weiter in das Privatleben einer Person vorzudringen als den meisten Menschen lieb sein dürfte. Fälle von Stalking und Belästigungen durch krankhafte “Verehrer” oder “Fans” häufen sich. Ein Detektiv bietet für den Betroffenen zum einen psychologische Unterstützung und zum anderen hilft er Beweise gegen die Person vorzubringen, um die Belästigung zu unterbinden und gerichtlich nachweisbar zu machen.
Computerkriminalität
Auch im Bereich der Computerkriminalität kann der Privatermittler einige Vorteile gegenüber den Behörden bieten. Moderne und qualifizierte Detekteien sind zum einen mit modernster EDV und Technik ausgestattet und zum anderen gut und umfassend geschult gegen Pishing und Datensabotage vorzugehen.
Umweltschutz
Mit zunehmenden Anforderungen an den Umweltschutz und den steigenden Kosten für Entsorgung und Wiederverwertung von Rohstoffen kommt es natürlich auch verstärkt zu Verstößen bei diesen Gesetzen. Der Detektiv kann hier einen entscheidenden Beitrag zum Erhalt einer intakten Umwelt leisten. Nicht selten läßt die Personaldecke der staatlichen Organe keine flächendeckenden Ermittlungen zu. So kann der Detektiv bei Verstößen gegen den Umweltschutz tatkräftig unterstützen.
Grundsätzliche Anforderungen für den Detektivberuf
Jeder zukünftige Detektiv sollte mindenstens den Hauptschulabschluss und einen erlernten Beruf besitzen.
Vorteilhaft können sich die folgenden Berufe auswirken:
- Kaufmännische oder verwaltungstechnische Ausbildung
- Fachangestellte bei Rechtsanwälten & Notaren
- Polizei, Justiz oder Bundeswehr
Bestimmte charakterliche Anforderung sind für die Arbeit als Detektiv weiterhin unabdingbar. Als Vertrauensperson für jeden Auftraggeber muss der Ermittler zuverlässig, präzise, verschwiegen und sorgfältig sein. Ein ausgezeichnetes Personengedächtnis und eine gewisse Beharrlichkeit sollten ebenfalls zum Rüstzeug eines jeden Detektivanwärters zählen. Mit Lupe und Notizblock kommt man heute in dieseem Gewerbe nicht mehr weit. Der Detekiv braucht ein gutes technisches Verständnis und den Willen technisch auf dem Laufenden zu bleiben. Recherchen im Internet und die Nutzung modernster Überwachungstechniken erfordern eine ständige Weiterbildung. Treu nach dem Motto: “Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit!”
Der Detektiv – Werte und Normen
Für Detektive, die Mitglied in einem anerkannten Berufsverband sind gelten bestimmte Werte und Normen, die in der Verbandsordnung definiert sind. Diese Verordnung stellt die Grundlage allen Handels und Agierens seitens der Detektei. Bei Mißachtung dieser Werte und Normen droht dem Detektiv der Ausschluß aus dem Berufsverband. Potenzielle Auftraggeber sind gut damit beraten, auf Detekteien zurückzugreifen, die eine Mitgliedschaft im Berufsverband nachweisen können. Auch wenn die Befolgung gewisser Regeln freiwillig erfolgt, handelt es sich trotzdem um ein Qualitätskriterium.
Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Detektive
Wie anfänglich erwähnt sucht man den typischen dualen Ausbildungszweig zum Detektiv vergebens. Die Bundesrepublik Deutschland bietet hier keine konkreten Rahmenbedingungen für Ausbildung und Ablegung einer Prüfung. Die meisten Detektive sind Quereinsteiger, die nach einem abgeschlossenen und anerkannten Lehrberuf in das Detektivgewerbe wechseln. Zur Zeit existiert nur eine Art Grundausbildung in Deutschland und selbst dieser eine Grundlehrgang wird seitens des Bundesverbandes Deutscher Detektive (BDD) nur anerkannt, wenn er bei dem Bildungsträger Zentralstelle Ausbildung für Detektive (ZAD GmbH) absolviert wurde. Die Absolventin/der Absolvent darf sich dann nach bestandener Prüfung und zweijähriger Tätigkeit als – Geprüfte Detektivin/Geprüfter Detektiv (ZAD) – bezeichnen. Jährliche Fortbildungsmöglichkeiten werden interessierten Detektiven über den BDD angeboten. Eine Verbandsmitgliedschaft zur Teilnahme der Weiterbildung wird nicht benötigt. Thematisch beziehen sich die Weiterbildungen für den Detektiv auf aktuelle Veränderungen in der Berufspraxis, der juristischen Grundlage oder technischen Trends.
Erfolgsprognose des Berufsbildes Detektiv
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es ca. 3500 Detektive und ca. 1500 eingetragene Detekteien. Ungefähr ein Drittel dieser Detektivbüros sind Mitglied in Berufsverbänden. Der typische Detektiv ist nach diesen Erhebungen Einzelunternehmer und bietet neben dem klassischen Portfolio eines Privatdetektivs auch Leistungen aus dem Sicherheits-, Schutzgewerbe oder als Ladendetekiv an. Der Weg in eine erfolgreiche Selbstständigkeit als Detektiv ist salopp gesagt steinig. Der angehende Privatermittler sollte langfristig planen und extrem ehrgeizig sein, um von diesem Beruf leben zu können.